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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. GELTUNGSBEREICH

    1. 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Schlafplätzen zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Berggasthofs.

    2. 1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Berggasthofs in Textform.

    3. 1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

  2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

    1. 2.1. Dem Berggasthof steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

    2. 2.2. Vertragspartner sind der Berggasthof und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Berggasthof gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

  3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

    1. 3.1. Der Berggasthof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

    2. 3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Bettenüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, zu geltenden Preise des Berggasthofs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Berggasthofs an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

    3. 3.3. Der Berggasthof kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Betten, der Leistung des Berggasthofs oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Betten und/oder für die sonstigen Leistungen des Berggasthofs erhöht.

    4. 3.4. Rechnungen des Berggasthofs sind innerhalb 8 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Berggasthof berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.

    5. 3.5. Der Berggasthof ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

    6. 3.6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist der Berggasthof berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.

    7. 3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

    8. 3.8. Der Kunde ist verpflichtet sich an die vereinbarte Hüttenruhe zu halten. Wird gegen diese trotz wiederholter Aufforderung verstoßen, behält sich der Berggasthof das Recht vor, 100€ pro angefangener Stunde als Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

  4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)

    1. 4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Berggasthof geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Berggasthofs in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

    2. 4.2. Die Stornierungsfrist für Einzelbuchungen direkt beim Kunden liegt bei 14 Tagen, bei Exklusivbuchungen bei 3 Monaten.  Sofern zwischen dem Berggasthof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten. Eine Aufwandentschädigung wird in Höhe von 10% des Gesamtrechnungsbetrags einbehalten, die restlichen 90% werden bei bereits gezahlter Rechnung zurücküberwiesen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Berggasthof in Textform ausübt. Für Buchungen über Buchungsplattformen wie Hütten-Holiday gelten die dort hinterlegten Stornierungsfristen.

    3. 4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Betten hat der Berggasthof die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Betten anzurechnen. Werden die Betten nicht anderweitig vermietet, so kann der Berggasthof die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen. (Gemäß aktueller Rechtsprechung 70% des vollen Preises für Halbpensionsbuchungen)

    4. 4.4. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Berggasthof geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels.

  5. RÜCKTRITT DES BERGGASTHOFS

    1. 5.1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Berggasthof ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).

    2. 5.2. Bei berechtigtem Rücktritt des Berggasthofs entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

    1. 6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

    2. 6.2. Gebuchte Betten stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

    3. 6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Berggasthof spätestens um 09:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Berggasthof aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.

    4. 6.4. Hinterlässt der Kunde das Bett, sein Zimmer oder sonstige von ihm benutzten Orte auf dem Gelände des Berggasthofs so, dass diese mit normal zumutbarem Reinigungsaufwand nicht neu vermietet werden können, behält sich der Berggasthof das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungs- oder Reparaturrechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere auch für das Hinterlassen von Erbrochenem. Sind Spannbetttücher, Decken oder sonstige Gegenstände aufgrund der vom Kunden verursachten Verschmutzung nicht mehr zu gebrauchen, wird zusätzlich zum Reinigungsaufwand mindestens eine Neuanschaffungspauschale in Höhe von 20€ in Rechnung gestellt.

  7. HAFTUNG DES BERGGASTHOFS

    1. 7.1. Der Berggasthof haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Berggasthofs auftreten, wird der Berggasthof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

    2. 7.2. Für eingebrachte Sachen haftet der Berggasthof dem Kunden gegenüber nicht.

  8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1. 8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

    2. 8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Berggasthofs.

    3. 8.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.

    4. 8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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Burgberg Stand März 2024

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